Feuerbach robust genug für weitere Spielhallen?

23.02.2012

Vorlage zu neuen Vergnügungsstätten-Konzeption im Feuerbacher Bezirksbeirat diskutiert. (ms) – Ausführlich wurde in der jüngsten Sitzung des Feuerbacher Bezirksbeirates über die neue Konzeption für Vergnügungsstätten diskutiert: Die Pläne bedeuten für Feuerbach, dass es in Zukunft zu den Stadtbezirken gehört, in denen Spielcasinos grundsätzlich zugelassen werden können. Und zwar in den Ober- oder Untergeschossen im Ortskern an der Stuttgarter Straße (wir berichteten).

Hermann-Lambert Oediger vom Amt für Stadtplanung und -erneuerung war zu der Sitzung am Dienstag vergangener Woche ins Bezirksrathaus gekommen, um die Pläne zu erläutern. Der ungeliebten „explosionsartigen Zunahme“ auf 123 Spielhallen in Stuttgart in den vergangenen Jahren stehe eben entgegen, dass es sich um eine „legale Nutzung“ handle, so Oediger. Die Stadt habe die Pflicht, Ansiedlungsflächen anzubieten. Auf große Skepsis stieß der Plan bei Martin Wöhr (CDU). Er sorgte sich unter anderem um die Queräste zur Stuttgarter Straße, die teilweise noch in der künftigen „Spielhallen-Zone“ liegen. Wegen dem angrenzenden Schulgebiet fürchtete er auch die Nähe vieler Schüler zum Gebiet: „Wenn die ihr Vesper in der Stuttgarter Straße holen, dann hilft auch keine Verbannung der Spielhallen in den ersten Stock.“ Wöhr mahnte dringend weitere Instrumente zur Feinsteuerung als Ergänzung an. Jochen Heidenwag (Freie Wähler) war bei der Präsentation der Konzeption im Rathaus besonders die Einteilung Feuerbachs in einen „robusten“ Stadtbezirk übel aufgestoßen: „Sei dieser Begriff auch empirisch herzuleiten, er ist eine Zumutung“, so Heidenwag. „Wenn Feuerbach wirklich ,robust‘ ist, dann laufen wir Gefahr, dass es ,labil‘ wird.“ Er bemängelte fehlende Instrumente zur zahlenmäßigen Limitierung: Im Prinzip müsse man in der Stuttgarter Straße in jedem Gebäude in den Obergeschossen Anträge für neue Spielhallen genehmigen. „Ich sehe nicht, dass wir dann die Situation verbessern.“ „Die Gesamtstadt kommt in eine bessere Situation, Feuerbach leidet darunter“, fasste Reiner Götz (Grüne) zusammen. „Mir gefällt das nicht. Aber nichts tun und das Ganze auf sich zukommen lassen ist der schlechtere Weg.“ Zielsetzung der Vergnügungsstätten- Konzeption bleibe es, das Glücksspiel insgesamt zurückzudrängen. Auch er sei alarmiert gewesen, als er den Begriff „robust“ erstmals gehört habe. Aber die nun entwickelte Vorlage biete gute Möglichkeiten, es den Betreibern der Spielstätten „schwerer zu machen“, so Götz. Alternativen seien keine in Sicht. Als den Versuch der „Quadratur des Kreises“ bezeichnete Gabriele Heise (FDP) die Konzeption: „Ich bin fast geneigt zu sagen ,lassen wir es lieber, wie es ist‘, als dass wir als robuster Stadtbezirk nun auch noch Spielhallen geradezu einladen.“ Susanne Kletzin (SPD) wollte wissen, ob es für den Bezirksbeirat Möglichkeiten gebe, bei den Genehmigungsverfahren oder der Erstellung von Bebauungsplänen hinsichtlich der Spielstätten regulierend einzuwirken: „Wir sind doch die Leute vor Ort, die man fragen müsste.“ Es gebe kaum Möglichkeiten, auf Genehmigungsverfahren in der Spielhallen-Zone derart einzuwirken, sagte Hermann- Lambert Oediger: „Wenn ein Betreiber alle Auflagen erfüllt, kann man da nichts machen.“ Es gebe beispielsweise Beschränkungen, wie viele Geräte pro einer bestimmten Fläche erlaubt seien, so Oediger weiter. Aber nichts halte einen Geschäftsmann davon ab, mehrere Konzessionen zu beantragen – und so eine größere Gesamtfläche zu „bespielen“. „Ich verstehe auch ihre Enttäuschung über die nicht enthaltene Abstandsregelung der Spielhallen zueinander“, sagte der Stadtplaner. „Aber das hätte einem Rechtsstreit niemals standgehalten.“ Er warb für die neue Konzeption: Feuerbach gewinne insoweit, dass neue Spielcenter ausschließlich in der Zone an der Stuttgarter Straße zugelassen würden. Die Verbannung aus den Erdgeschossen sei eindeutig eine Verbesserung. Mit zehn Ja-Stimmen wurde die Vergnügungsstätten-Konzeption mit vier Gegenstimmen (Freie Wähler und FDP) „zur Kenntnis“ genommen. Allerdings nicht ohne das „zustimmend“ vorher aus dem Antrag zu streichen. Außerdem solle eine Regelung zu Mindestabständen der Spielstätten in den Bebauungsplänen festgelegt werden – sobald das rechtlich möglich sei.

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